Wenn der Anwalt zweimal klingelt

Angeregt durch Kommentare zu meiner Geschichte über die wundersame Rechnung eines deutschen DSL Anbieters, habe ich mich mal mit einem Anwalt unterhalten.


Besagter Anwalt konnte bereits in 25 Fällen Mandanten gegen diesen Internetanbieter vertreten. Dabei ging es jedoch um eine etwas andere Sachlage, als die an anderer Stelle vorgestellte. Mir vorliegende Unterlagen erwecken den Eindruck, als würde ziemlich direkt vorgegangen, wenn das Unternehmen seine Kunden zur Kasse bittet. Ein Kunde, der angeblich zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch genommen hat, wird zu einer angeblich fälligen Zahlung gemahnt. Wird darauf hin ein Anwalt eingeschaltet, so folgt dem Mahnschreiben recht prompt ein Verzichtschreiben des Anbieters, unter anderem mit dem Wortlaut:

“Wir sind dennoch ohne Anerkennen einer Rechtspflicht bereit, auf das Geltendmachen unserer Forderung zu verzichten und werden den offenen Betrag ausbuchen.”

Ja, warum denn dann nicht gleich so?

Bei berechtigt eingegangenen Beanstandungen sieht man hier als Kunde, nachdem man den eigenen Anwalt eingeschaltet hat, endlich ein kulantes Unternehmen. Das rechne ich dem Unternehmen noch an. Aber dass man scheinbar überhaupt erst einen Anwalt einschalten/bezahlen muss, damit einem sein Recht zugesprochen wird, ist einfach ärgerlich. Andererseits wird ja noch nicht mal Recht zugesprochen, sondern lediglich “ohne Anerkennen einer Rechtspflicht” gehandelt. Ich bin jetzt kein Anwalt, aber das hört sich sicher nicht wie ein Schuldeingeständniss oder gar eine Entschudigung an.

Ich sage es noch mal:
Es gibt ganz sicher auch “Zechpreller” gegen die das Unternehmen bestimmt mit der ganzen Härte des Gesetztes vorgehen kann und sogar muss. Denn so sollten eigentlich die ehrlichen Nutzer geschützt werden. Aber verwendet doch auch mal wieder mehr Euren gesunden Menschenverstand und weniger Nullen und Einsen, liebe CEOs, Marketingfritzen und Juristen! Wer, wie in diesem Fall, nachweisbar vom Kunden eine Einzugsermächtigung bekommen hat, könnte doch locker abbuchen, was ihm zusteht. Dazu wurde er ja schliesslich ermächtigt! Und nur mal so nebenbei: Wer laut Hörensagen, den kostenpflichtigen Login-Knopf scheinbar größer gestaltet, als den kostenlosen, darf sich über lange Gesichter und den Vorwurf der Bauernfängerei seitens der Kundschaft nicht ernsthaft erregen, oder?

Aber auch die lieben Kunden brauchen mal etwas Nachhilfe:
Wer einfach zu faul, bequem, sorry, aber evtl. auch einfach zu doof ist, die AGBs zu lesen, sollten sich jetzt auch mal ganz heftigst an die eigene Brust klopfen. Merkt Euch vielleicht zu Anfang erst mal eine ganz einfache Regel:

Nichts ist umsonst – egal, was man Euch sagt.

Zur Not zahlt Ihr mit Euren Benutzerdaten.

Der von mir im vorherigen Posting beschriebene Fall hat übrigens mittlerweile ein vorerst jedenfalls glückliches Ende gefunden. Die Kundin hat für die Firma etwas gerechnet und natürlich die 9 cent noch überwiesen, auch, wenn in der Rechnung von einer Summe über 0 Euro die Rede war. Der Kundendienst hat Ihr versichert, Ihr Nutzerkonto sei nun wieder geöffnet und alle Ansprüche Ihr gegenüber damit erloschen.

Ob sie jedoch nach diesem Erlebnis Ihren Zugang überhaupt noch nutzen will und sie jetzt nicht trotzdem noch Post vom Anwalt bekommt, bleibt abzuwarten.

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