Das Web in .de

Deutschland, quo vadis?

Nur soviel vorweg: Es gibt sicher Menschen, die gelieferte Leistung nicht bezahlen (wollen). Das ist, ganz ohne Ironie, nicht in Ordnung und muss auch verfolgt werden. Eine Mahnung ist dann das Erste, was ein vernünftiges Unternehmen rausschiessen kann. Was aber, wenn es sich bei dem Streitwert und der angemahnten Summer um ganze 0,00 Euro handelt?

Ihr glaubt mir nicht? Dann schaut Euch mal diesen Screenshot an!

mahnung1.jpg

Ausser den Aussparungen, zwecks Unternehmensschutz und der roten Einfärbung habe ich nichts an diesem Screeny verändert. Die Geldbeträge standen tatsächlich so in der Mahnung. Vor dem Hintergrund der rot eingefärbten Textpassage ganz unten im Bild, finde ich eine solche Mahnung aber gar nicht mehr so amüsant. Wenn mir so etwas passieren würde, ich denke, ich hätte die hier unkenntlich gemachten Textpassagen kenntlich gelassen. Jemanden allen Ernstes wegen NULL EURO zu mahnen erscheint mir wirklich die Höhe. Die sofortige Austragung aus sämtlichen Säumnissverzeichnissen sowie 1 Monat gratis DSL sollten da als Wiedergutmachung schon mindestens drinnen sein. Meinen Sie nicht auch, geschätztes Unternehmen?

Für die Zukunft wünsche ich dem Unternehmen jedenfalls funktionierende Abrechungssoftware, kompetente Risk-Prüfer und einen Kundenservice, der auf solche Fälle verbindlich und zügig eingeht und Missverständnisse sofort behebt.

Nachtrag:
Auffallend ist, dass es um einen Betrag von 9,99 Euro ging, von dem 9,90 Euro bereits bezahlt wurden. Insofern bliebe (nach meinen marginal vorhandenen Rechenkünsten zu urteilen) eigentlich ein Restbetrag von 9 cent übrig. Ich frage mich, warum dieser offenbar nicht unter “Zu bezahlen” aufgelistet wurde. Entweder, so erscheint es mir, kam es der Firma nicht auf die 9 cent an (unwahrscheinlich) oder deren Rechnungsstellungssoftware könnte eventuell nicht einwandfrei funktionieren (peinlich). Es ist jedenfalls seltsam zu sehen, dass null Euro in Rechnung gestellt werden, wenn eigentlich noch 9 cent auszustehen scheinen. Aber selbst wegen 9 cent einen für die Fimra sicher nicht billigen Anwalt einzuschalten, ist meiner Ansicht nach leicht übertrieben. Die Telefonkosten der Kundin für Kontaktaufnahme und Klärung des unschönen Falles dürften jedenfalls mittlerweile ein Mehrfaches der unter Umständen anzumahnenden 9 cent betragen.

Nachträglicher Nachtrag: (12:00 / 14.03)
Die Betroffene ließ mich soeben wissen, dass das Unternehmen sogar seit Vertragsabschluß über eine Einzugsermächtigung über ihr Konto verfügte. Jetzt komme ich erst recht ins Grübeln. Warum wurden Ihr die “ausstehenden” o,oo Euro oder (je nachdem wie man es sieht) 9 cent dann nicht einfach Kraft der Einzugsermächtigung abgebucht?

Nächtlich-nachgelieferter Nachtrag: (2:00 / 16.03)
Es gibt Neuigkeiten zum Thema – “Wenn der Anwalt zweimal klingelt“.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert